Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Die laufende Beratung und Vertretung von Kapitalgesellschaften, Personalgesellschaften und Privatstiftungen zeigt, dass sowohl die strategische Ausrichtung als auch der operative Betrieb eines Unternehmens viele Fragestellungen mit sich bringt. Das Beratungsspektrum muss daher den gesamten Lebenszyklus einer Gesellschaft umfassen: Eigentümer und Mitglieder der Gesellschaftsorgane werden bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, die für den laufenden Betrieb erforderlich sind, unterstützt.

Meinen Fokus lege ich dabei auch auf praxisgerechte Lösungen in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht; nicht zuletzt schaue ich auch auf den Menschen.

Das Unternehmensrecht ist als Sonderprivatrecht ein Teil des Privatrechts und baut auf diesem auf. Subsidiär sind daher die allgemeinen Bestimmungen des Privatrechts gültig. Es kommt nur zur Anwendung, wenn an einem Geschäft mindestens ein Unternehmer beteiligt ist.

Praxisgerechte Lösungen helfen dem Unternehmen.

Im Unternehmensgesetzbuch finden sich unter anderem Regelungen zur Firma, zu Gesellschaftsformen und zur Vertretung nach außen.

Viele der dort getroffenen Regelungen, wie zum Beispiel die Haftung nach einem Firmenkauf, tragen erhebliche Risiken in sich. Ich sehe es als meine Aufgabe, durch eine unternehmensbezogen fokussierte anwaltliche Tätigkeit Risiken zu minimieren und Forderungen abzuwehren.

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