Nullum crimen, nulla poena sine lege.

Strafrecht

Da ich selbst jahrelang als Exekutivbeamter tätig war, weiß ich genau, wie sich der interne Ablauf eines Strafverfahrens – insbesondere im Bereich des strafprozessualen Vorverfahrens – in dem im Regelfall die polizeilichen Ermittlungen durchgeführt werden, darstellt.

In Zeiten permanenter Einsparungen und der damit einhergehenden Personalreduzierung ist die Polizei bei ihren Ermittlungen vermehrt anfällig für Fehler, die sich erheblich zum Nachteil der Beschuldigten auswirken können.

Es empfiehlt sich, die Ermittlungsergebnisse der Behörden zu überprüfen.

Aufgrund meiner fachlichen Qualifikationen als ehemaliger Kriminalbeamter bin ich neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt zusätzlich behördlich berechtigt, das Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektiv, Bewachungsgewerbe) auszuüben.

Dies ermöglicht mir, die Ergebnisse des polizeilichen Verfahrens auf gleicher fachlicher kriminalistischer Ebene zu überprüfen und wenn nötig, selbst qualifizierte Ermittlungen durchzuführen, um Beweise zu erheben, die noch nicht ins Strafverfahren eingebracht wurden.

© 2015-2017 Rechtsanwalt Mag. Franz Scharf. Alle Rechte vorbehalten.